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B2B-Bedingungen

Bedingungen des Conecta2B Leistungsversprechens

Diese Bedingungen erläutern, wann das Leistungsversprechen gilt, wie eine Korrektur verlangt wird und wie eine mögliche Erstattung berechnet wird.

Version 1.0 · 14. Juni 2026 Nur für B2B-Kunden
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Vertragliche Einbeziehung: Das Leistungsversprechen gilt nur, wenn das unterzeichnete Angebot oder die Leistungsbeschreibung das Projekt ausdrücklich als berechtigt kennzeichnet und diese Version der Bedingungen verlinkt oder beifügt.

1. Geltungsbereich und Berechtigung

Das Leistungsversprechen steht ausschließlich Geschäftskunden zur Verfügung und ist kein Angebot an Verbraucher.

  • Berechtigt sind Market Check und andere Projekte mit festem Umfang, die im unterzeichneten Angebot ausdrücklich gekennzeichnet sind.
  • Ausgeschlossen sind Retainer, Remote Support, laufende Leistungen, durchlaufende Kosten, Drittleistungen und noch nicht verfügbare Angebote.

2. Umfang des Versprechens

Das Versprechen umfasst Meilensteine, Termine, Leistungen und Abnahmekriterien, die vor Projektbeginn schriftlich dokumentiert wurden.

  • Leistungen werden am schriftlichen Umfang und an den vereinbarten Abnahmekriterien gemessen.
  • Umsätze, Leads, Partnerreaktionen, Zertifizierungen, behördliche Genehmigungen, Markteintritte und andere geschäftliche oder von Dritten abhängige Ergebnisse werden nicht garantiert.

3. Mitwirkungspflichten und Terminverschiebungen

Der Kunde muss die im Angebot vorgesehenen Informationen, Zugänge, Entscheidungen, Freigaben und Zahlungen rechtzeitig bereitstellen.

  • Verzögerungen des Kunden, Änderungen des Umfangs, fehlende Mitwirkung oder Freigaben, Verzögerungen Dritter, höhere Gewalt, Aussetzung und Nichtzahlung verschieben den Zeitplan und können die Berechtigung der betroffenen Verpflichtung entfallen lassen.
  • Änderungen von Umfang oder Zeitplan müssen schriftlich dokumentiert werden.

4. Beanstandungs- und Korrekturverfahren

Eine Beanstandung muss innerhalb von 14 Kalendertagen nach Lieferung oder dem versäumten Meilenstein an info@conecta2b.com gesendet werden und Projekt, betroffene Verpflichtung und Begründung nennen.

  • Conecta2B bestätigt den Eingang innerhalb von zwei Arbeitstagen.
  • Conecta2B erhält eine Korrekturmöglichkeit von fünf Arbeitstagen, sofern der Vertrag keinen anderen Zeitraum vorsieht.

5. Berechnung und Zahlung der Erstattung

Behebt die Korrektur den abgedeckten Mangel nicht, erstattet Conecta2B das Netto-Servicehonorar der betroffenen Phase. Bei einem einphasigen Projekt entspricht dies dem vollständigen Netto-Servicehonorar.

  • Umsatzsteuer, Reisen, Drittleistungen, Lizenzen, Datenkäufe und andere erstattungsfähige Auslagen werden nicht zurückerstattet.
  • Genehmigte Erstattungen werden innerhalb von 14 Kalendertagen ausgezahlt.

6. Verhältnis zum Vertrag und sonstige Rechte

Dieses Versprechen beschränkt keine sonstigen anwendbaren vertraglichen oder gesetzlichen Rechte. Enthält ein unterzeichnetes Angebot oder ein Vertrag abweichende konkrete Regelungen, gelten diese für das jeweilige Projekt vorrangig.

Berechtigte Angebote und Leistungsbeschreibungen müssen eine versionierte Kopie dieser Bedingungen verlinken oder beifügen.

7. Kontakt

Fragen und Beanstandungen sind unter Angabe des Unternehmensnamens und der Projektreferenz an info@conecta2b.com zu senden.

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